Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Beschlussfassung über Teil B Nr. 1 der Drucksache DS-1/26-31
(Gültigkeitserklärung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 15.03.2026) wird von der Tagesordnung abgesetzt und auf eine der nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vertagt. - Der Vorgang wird zur vertieften Prüfung möglicher Unregelmäßigkeiten im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) an den
Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Der Ausschuss wird beauftragt,
insbesondere die in der Begründung dargestellten Auffälligkeiten in den
Briefwahlbezirken 1, 8 und 10 zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung
hierzu Bericht und Beschlussempfehlung vorzulegen. - Der Magistrat und der Wahlleiter werden gebeten, dem Ausschuss sämtliche für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, insbesondere:
- die Wahlniederschriften der Briefwahlvorstände der Briefwahlbezirke 1, 8 und 10,
- die Wahlniederschriften der zugeordneten Urnenwahlbezirke 00001, 00002,
00003, 00014, 00024, 00025, 00026, 00027 und 00028, - die Unterlagen über die ausgegebenen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in den betroffenen Bezirken,
- die zurückgewiesenen Wahlbriefe und deren Zurückweisungsgründe gemäß §21a KWG,
- eine Aufstellung der in den betroffenen Bezirken auf Vollmacht ausgegebenen Wahlscheine.
- Die Beschlussfassung über Teil A (Kenntnisnahme) sowie über Teil B Nr. 2
(Ortsbeirat Bauschheim), Nr. 3 (Ortsbeirat Königstädten) und Nr. 4
(Ausländerbeiratswahl) der Drucksache DS-1/26-31 bleibt von diesem Antrag
unberührt.
