Rüsselsheim am Main – Die Stadtverordnetenversammlung Rüsselsheim hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, mit dem die Beschlussfassung über die Gültigkeitserklärung der Kommunalwahl vom 15.03.2026 (Drucksache DS-1/26-31) zur vertieften Prüfung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden sollte. Hintergrund waren statistisch auffällige Abweichungen zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen in drei Briefwahlbezirken.
Konkret weisen die amtlichen Endergebnisse der Wählergruppe „Aktive Bürgerinitiative“ (Abi) in den Briefwahlbezirken 1, 8 und 10 Werte zwischen 12,91 und 22,53 Prozent aus. In den jeweils zugeordneten Urnenwahlbezirken erreicht dieselbe Wählergruppe Werte bis maximal 6,87 Prozent. Stadtweit liegt der Stimmenanteil bei 3,88 Prozent. Die Abweichung zwischen Brief- und Urnenwahl in den drei betroffenen Bezirken beträgt damit den Faktor drei und mehr — während sich die Brief- und Urnenwahlergebnisse in allen übrigen Stimmbezirken Rüsselsheims für sämtliche Wählergruppen weitgehend entsprechen.
Die AfD-Fraktion hatte auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes beantragt, vor der Gültigkeitserklärung der Wahl eine vertiefte Prüfung der Auffälligkeiten durch den zuständigen Ausschuss durchführen zu lassen. Vorgesehen waren unter anderem Akteneinsicht in die Wahlniederschriften der betroffenen Bezirke, eine Prüfung der ausgegebenen Wahlscheine sowie der Zurückweisungsgründe nach § 21a KWG. Bereits im Vorfeld der Beschlussfassung waren entsprechende Bürgeranfragen zu den Auffälligkeiten an die Stadtverwaltung herangetragen worden.
Alexander Martens, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion und Antragsteller, erklärt: „Wir haben mit unserem Antrag nichts anderes verlangt als das, was das Gesetz von der Stadtverordnetenversammlung ohnehin verlangt: eine Prüfung der Wahl. Es ging nicht um eine Ungültigkeitserklärung und nicht um Verdächtigungen. Die Mehrheit der Stadtverordneten hat entschieden, dass eine Auffälligkeit von diesem Ausmaß keine Prüfung verdient. Diese Entscheidung halte ich für nicht vereinbar mit dem Geist der Wahlprüfung nach § 26 KWG.“
Die AfD-Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf vergleichbare Fälle in der jüngeren Vergangenheit: 2021 hatte der Kreistag Groß-Gerau wegen festgestellter Unregelmäßigkeiten die Wiederholung der Briefwahl in Rüsselsheim angeordnet. Vorausgegangen waren damals Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts gefälschter Unterschriften auf Briefwahlunterlagen.
In der Aussprache zum Antrag wurde nach Darstellung der Fraktion seitens der Wählergruppe Abi sowohl der Versuch unternommen, die Zahlen zu erklären, als auch der Vorwurf erhoben, die Antragstellung sei ausländerfeindlich motiviert. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der juristischen Begründung des Antrags oder mit dem statistischen Befund fand in der Sitzung nicht statt. Martens dazu: „Dass dieser Vorfall ausgerechnet die Wählergruppe Abi betrifft, ergibt sich aus den amtlichen Zahlen, nicht aus einer politischen Auswahl unsererseits. Die AfD-Fraktion hätte denselben Antrag mit denselben Zahlen auch dann gestellt, wenn andere Wählergruppen oder Parteien betroffen wären, und sie wird vergleichbare Fälle in Zukunft ebenso behandeln.“
Martens bewertet die Ablehnung als bezeichnend für den parlamentarischen Umgang mit Anträgen seiner Fraktion: „Es entsteht der Eindruck, dass die Bewertung eines Antrags in dieser Stadtverordnetenversammlung weniger davon abhängt, was er inhaltlich verlangt, als davon, von welcher Fraktion er eingebracht wird. Bürger, die uns auf den Antrag angesprochen haben — auch solche, die der AfD politisch fernstehen — können nicht nachvollziehen, warum eine schlichte Wahlprüfung nicht möglich sein soll. Ich teile diese Verwunderung.“
Der vollständige Antragstext mit allen Zahlen und der juristischen Begründung ist über das Fraktionsbüro abrufbar.

