Parlamentarisches

Liquiditätskredite: Keine 230 Millionen Euro ohne klare Zahlen

Typ

Antrag

Status

Abgelehnt

Aktenzeichen

DS-81-1/26-31

Sitzung

Ergebnis: Am 10.09.2026 von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Liquiditätskredite, oft auch Kassenkredite genannt, funktionieren ähnlich wie ein Dispokredit auf dem Girokonto. Sie sollen kurzfristige Zahlungsengpässe überbrücken, aber keine dauerhaften Haushaltslöcher stopfen. Der Magistrat will die Obergrenze für diese Kredite bis Mitte 2027 von 190 auf 230,06 Millionen Euro anheben. Im Haushalt 2025 lag sie noch bei 150 Millionen Euro. Damit würde der Rahmen innerhalb von zwölf Monaten um mehr als die Hälfte wachsen.

Mit unserem Änderungsantrag beantragen wir, die Vorlage an den Magistrat zurückzuverweisen. Die Stadtverordnetenversammlung soll erst entscheiden, wenn die nötigen Zahlen auf dem Tisch liegen. Die überarbeitete Vorlage soll spätestens zur nächsten Sitzung nach dem 10. September 2026 vorliegen.

Was wir beantragen

  • Monatliche Liquiditätsplanung: Einnahmen, Ausgaben und Kreditstand für jeden Monat bis Ende Juni 2027, nach dem amtlichen Muster des Landes Hessen. Reicht der beantragte Rahmen nicht aus, muss der tatsächliche Bedarf offen beziffert werden.
  • Ursachen offenlegen: Warum war der zusätzliche Bedarf von rund 40 Millionen Euro bei der letzten Erhöhung im Februar 2026 noch nicht erkennbar? Dazu gehört ein Überblick, wie sich Steuereinnahmen, Personal-, Sozial- und Zinskosten in den letzten 24 Monaten entwickelt haben.
  • Jede Investition einzeln: Die geplanten Investitionen von zusammen 45 Millionen Euro stehen in der Vorlage nur als Sammelposten. Wir wollen jede Maßnahme einzeln sehen, eingeteilt in „rechtlich zwingend oder bereits begonnen“, „dringlich“ und „verschiebbar“. Über dringliche und verschiebbare Maßnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung einzeln.
  • Konkrete Sparvorschläge: Gefordert sind Einsparungen mit bezifferter Wirkung und Zeitplan. Wo das Haushaltssicherungskonzept nicht eingehalten wird, müssen Ersatzmaßnahmen benannt werden, wie es das Regierungspräsidium Darmstadt verlangt.
  • Rückführung bis 2031: Der Magistrat soll zeigen, wie der höhere Rahmen zum Ziel passt, die Liquiditätskredite bis Ende 2031 auf rund 199,2 Millionen Euro zu begrenzen. Dazu gehören verbindliche Zielwerte für jedes Jahresende von 2026 bis 2031.
  • Zinsrisiken beziffern: Wie hoch sind die Zinskosten heute und in den kommenden Jahren? Und was passiert, wenn die Zinsen um einen oder zwei Prozentpunkte steigen?
  • Expertenrat einbinden: Der Expertenrat, der nach Vorgabe des Regierungspräsidiums tragfähige Sparmaßnahmen aufzeigen soll, wird an der Überarbeitung beteiligt.
  • Laufend informieren: Die monatlichen Berichte an das Regierungspräsidium gehen zeitgleich an den Haupt- und Finanzausschuss und an alle Fraktionen.

Die Zahlungsfähigkeit der Stadt stellen wir damit nicht in Frage. Der mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte Rahmen von 190 Millionen Euro gilt weiter. Droht er vor der neuen Entscheidung auszugehen, muss der Magistrat sofort eine Vorlage machen und bei Bedarf eine kurzfristige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verlangen.

Warum uns das wichtig ist

Ende Juli 2026 lag der Kreditstand bereits bei rund 183 Millionen Euro, mit einem Anstieg von etwa 8 bis 10 Millionen Euro pro Monat. Geht es so weiter, wäre auch der neue Rahmen voraussichtlich schon um den Jahreswechsel 2026/2027 ausgeschöpft und nicht erst Mitte 2027. Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigt der Stadt eine „stark eingeschränkte Zahlungsfähigkeit“. Schon der Erhöhung auf 190 Millionen Euro hat es nur unter Zurückstellung seiner Bedenken zugestimmt. Auch der Hessische Rechnungshof hat im Kommunalbericht 2025 vor weiter wachsenden Liquiditätskrediten gewarnt.

Die Vorlage des Magistrats rechnet dagegen mit pauschalen Halbjahreswerten, beziffert die steigenden Zinskosten nicht und nennt bei den Alternativen schlicht „Keine“. Sie räumt selbst ein, dass die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts derzeit nicht eingehalten werden, nennt aber keine Ersatzmaßnahmen. Das Budgetrecht liegt nach der Hessischen Gemeindeordnung bei der Stadtverordnetenversammlung. Sie muss wissen, wofür Kredite in dieser Größenordnung aufgenommen werden. Transparenz, klare Prioritäten und konkrete Sparvorschläge sichern die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt, auch für kommende Generationen.

Eingereicht von: Alexander Martens (Stv. Fraktionsvorsitzender)

PDF-Version

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