Parlamentarisches

Kommunalwahl 2026: Erst prüfen, dann für gültig erklären

Typ

Antrag

Status

Abgelehnt

Aktenzeichen

DS-1-1/26-31

Sitzung

Ergebnis: Am 23.04.2026 von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz prüft die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung selbst, ob die Wahl gültig ist. Sie bestätigt dabei nicht nur die Feststellung des Wahlausschusses. Bestehen konkrete Zweifel, muss sie den Sachverhalt aufklären. Zur Sitzung am 23. April 2026 haben wir deshalb beantragt, die Gültigkeitserklärung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung zu vertagen und Auffälligkeiten in drei Briefwahlbezirken vorher gründlich prüfen zu lassen.

Was wir beantragen

  • Entscheidung vertagen: Die Gültigkeitserklärung der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung wird von der Tagesordnung genommen und auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.
  • Prüfung im Ausschuss: Der Haupt- und Finanzausschuss prüft die Auffälligkeiten in den Briefwahlbezirken 1, 8 und 10 und legt danach Bericht und Beschlussempfehlung vor.
  • Unterlagen vorlegen: Magistrat und Wahlleiter stellen dem Ausschuss alle nötigen Unterlagen zur Verfügung, darunter die Wahlniederschriften, die Unterlagen zu den ausgegebenen Wahlscheinen, die zurückgewiesenen Wahlbriefe und eine Aufstellung der per Vollmacht ausgegebenen Wahlscheine.
  • Übrige Wahlen unberührt: Die Wahlen der Ortsbeiräte in Bauschheim und Königstädten sowie die Ausländerbeiratswahl sind von dem Antrag nicht betroffen.

Warum uns das wichtig ist

Nach dem amtlichen Endergebnis erreichte eine Wählergruppe stadtweit rund 3,9 Prozent der Stimmen. In drei Briefwahlbezirken kam sie dagegen auf 13,99, 12,91 und 22,53 Prozent und wurde in einem davon sogar stärkste Kraft. In den zugehörigen Wahllokalen lag sie bei höchstens knapp 7 Prozent, in mehreren bei 0 Prozent. Briefwähler und Urnenwähler eines Bezirks kommen aus derselben Nachbarschaft, ihre Ergebnisse liegen erfahrungsgemäß nah beieinander. Unterschiede dieser Größenordnung, noch dazu in drei Bezirken zugleich, lassen sich aus unserer Sicht nicht mit üblichem Wahlverhalten erklären.

Schon eine Korrektur der Stimmen in diesen drei Bezirken könnte die Sitzverteilung verändern. Der Bericht des Wahlleiters nannte jedoch nur das Endergebnis und ging auf die Auffälligkeiten nicht ein. Eine Gültigkeitserklärung allein auf dieser Grundlage genügt der Prüfpflicht der Stadtverordnetenversammlung aus unserer Sicht nicht. Eine gründliche Prüfung schützt auch das Stadtparlament selbst: Erklärt ein Gericht die Wahl später für ungültig, kann das bis zu seiner Auflösung führen.

Uns geht es um das Vertrauen in die Wahl, unabhängig davon, welche Partei oder Wählergruppe betroffen ist. Auch Bürgerinnen und Bürger hatten nach Veröffentlichung der Ergebnisse bei der Stadt nachgefragt. Frühere Ermittlungen wegen gefälschter Briefwahlunterlagen in der Region zeigen, dass diese Sorgfalt nötig ist. Wo es konkrete und überprüfbare Auffälligkeiten gibt, muss man ihnen nachgehen. Deshalb haben wir alle Fraktionen um Unterstützung gebeten.

Eingereicht von: Alexander Martens (Stv. Fraktionsvorsitzender)

PDF-Version

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