Die Elisabethenstraße verbindet Innenstadt und Bahnhof mit der B-Siedlung und Bauschheim und ist eine wichtige Strecke für den Rad- und Fußverkehr. Ihr schlechter Zustand, vor allem die Schlaglöcher, gefährdet alle, die dort mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Darauf hat die Fraktion DIE GRÜNEN/LinkeListeSoli mit einem Antrag hingewiesen, auch der ADFC Kreis Groß-Gerau hat das Problem aufgegriffen. Das Ziel eines sicheren Rad- und Fußverkehrs unterstützen wir ausdrücklich. Mit unserem Änderungsantrag konkretisieren wir den Antrag in zwei Punkten: bei den Zuständigkeiten und beim Umfang der Arbeiten.
Was wir beantragen
- Zuständigkeiten klären: Der Magistrat klärt, wem die Flächen entlang der Elisabethenstraße gehören und wer für Unterhalt und Verkehrssicherheit zuständig ist, vor allem im westlichen Abschnitt. Das Ergebnis erhält die Stadtverordnetenversammlung.
- Gefahrenstellen beseitigen: Wo die Stadt zuständig ist, wird der Zustand der Oberfläche systematisch erfasst. Gefahrenstellen, vor allem Schlaglöcher, werden dokumentiert und zeitnah beseitigt, und zwar in dem Umfang, den ein sicherer Rad- und Fußverkehr erfordert. Bis dahin warnen bei Bedarf Schilder vor den Schäden.
- Gespräche mit Eigentümern: Wo die Stadt nicht zuständig ist, etwa auf Flächen der Deutschen Bahn oder von Stellantis/Opel, nimmt sie Kontakt mit den Zuständigen auf. Ziel ist eine schnelle Beseitigung der Gefahrenstellen und eine dauerhafte Sicherung der Verbindung, zum Beispiel über Vereinbarungen.
- Bericht an die Stadtverordneten: Der Magistrat berichtet über den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss, was geprüft, geplant und umgesetzt wurde.
Warum uns das wichtig ist
Der westliche Teil der Strecke führt am Bahngelände und am Opel- und Stellantis-Gelände entlang. Dort können Flächen anderen Eigentümern gehören. Ohne vorherige Klärung würde die Stadt womöglich Geld für Arbeiten ausgeben, für die sie weder zuständig noch berechtigt ist. Deshalb steht die Klärung der Zuständigkeiten am Anfang.
Der ursprüngliche Antrag sprach allgemein von einer „Oberflächenverbesserung“. Das kann von der Reparatur einzelner Schlaglöcher bis zur vollständigen Erneuerung der Straße reichen. Wir wollen, dass die Gefahrenstellen wirksam beseitigt werden, ohne Geld für eine Sanierung zu binden, die über das Ziel hinausgeht. Maßstab ist eine systematische Erfassung der Schäden, wie sie auch die Fachempfehlungen für Innerortsstraßen vorsehen.
