Parlamentarisches

Photovoltaik: Ja auf Dächern und Parkplätzen, Nein auf Freiflächen

Typ

Antrag

Status

Verwiesen

Aktenzeichen

DS-5-1/26-31

Sitzung

Ergebnis: Am 21.05.2026 an den Magistrat verwiesen.

Unsere Position ist eindeutig: Photovoltaik gehört auf Dächer, über Parkplätze und auf Flächen, die ohnehin schon versiegelt sind. Auf Freiflächen, also unversiegelten Flächen wie Äckern, Wiesen und Grünflächen, wollen wir keine Solaranlagen.

Der Magistrat wollte dagegen ein Kataster beschließen lassen, das konkrete Freiflächen im Stadtgebiet als mögliche Standorte für Solaranlagen ausweist. Das lehnen wir ab. Mit unserem Änderungsantrag setzen wir stattdessen enge Regeln, die Freiflächen schützen und jedes einzelne Vorhaben unter die Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung stellen.

Was wir beantragen

  • Dächer und Parkplätze statt Freiflächen: Solaranlagen sollen auf Dächern, über großen Parkplätzen, auf Gewerbehallen und an Lärmschutzwänden entstehen, außerdem auf früher genutzten Flächen wie Industriebrachen und ehemaligen Deponien. Solar-Carports spenden zudem Schatten und lassen sich mit Ladesäulen für Elektroautos verbinden.
  • Tabu für Solaranlagen: Frischluftschneisen und Kaltluftgebiete, das Mainvorland, die Schwarzbachaue, Überschwemmungsgebiete, fruchtbare Äcker, Streuobstwiesen, Kleingärten und Schutzgebiete sind für Solaranlagen ausgeschlossen.
  • Wohnen und Schulen gehen vor: Flächen, die für Wohnungsbau, Schulen oder soziale Einrichtungen vorgesehen sind, dürfen nicht durch Solaranlagen blockiert werden.
  • Kein Kataster für Freiflächen: Freiflächen werden nicht vorab als Standorte für Solaranlagen ausgewiesen. Das vom Magistrat vorgeschlagene Kataster wird nicht beschlossen.
  • Jedes Vorhaben ins Stadtparlament: Jedes Vorhaben auf Freiflächen muss einzeln in die Stadtverordnetenversammlung. Das gilt auch entlang von Autobahnen und großen Bahnstrecken, wo das Baugesetzbuch solche Anlagen besonders begünstigt. An der A60, der A67 und der Bahnstrecke Frankfurt–Mainz muss die Stadt deshalb ihre Einwände gegenüber der Genehmigungsbehörde geltend machen, etwa den Schutz der Frischluftschneisen und der Anwohnerinnen und Anwohner vor Blendung.
  • Strenge Prüfung: Vor jeder Entscheidung muss der Magistrat Netzanschluss, Wirtschaftlichkeit und mögliche Folgekosten für die Stadt prüfen, etwa für Erschließung oder späteren Rückbau. Vorhaben, die sich nicht ohne erhebliche Folgekosten für die Stadt tragen oder gegen diese Regeln verstoßen, sind abzulehnen.
  • Mehr Solar auf Dächern: Neue Bebauungspläne sollen, soweit rechtlich zulässig, mehr Photovoltaik auf Dächern und über Parkplätzen vorsehen, als das Hessische Energiegesetz mindestens verlangt. Bei Sanierungen und Neubauten städtischer Gebäude soll Photovoltaik auf geeigneten Dächern im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden.
  • Regelmäßiger Bericht: Der Magistrat berichtet erstmals nach zwei Jahren und danach regelmäßig, wie die Regeln angewendet werden und wie der Ausbau auf Dächern und Parkplätzen vorankommt.

Warum uns das wichtig ist

Rüsselsheim ist für Photovoltaik auf Freiflächen nicht geeignet. Das zeigt die Potenzialanalyse, auf der die Vorlage des Magistrats selbst beruht: Sie bewertet alle geprüften Flächen nur mit geringem oder mäßigem Potenzial. Wirtschaftlich lohnende Standorte gibt es danach im Stadtgebiet nicht.

Unsere Freiflächen brauchen wir für Wohnungen, Schulen, Erholung und als Schutz vor der Sommerhitze. Rüsselsheim zählt laut Klimaanalyse des Kreises Groß-Gerau zu den Städten in Hessen, die am stärksten unter Hitze und tropischen Nächten leiden. Unversiegelte Flächen in der Nähe der Wohngebiete liefern kühle Luft. Wer sie mit Solaranlagen bebaut, verschärft die Hitze in den Wohnvierteln.

Einen Zwang gibt es nicht: Keine Vorschrift verpflichtet Rüsselsheim, einen bestimmten Anteil seiner Fläche für Solaranlagen auf Freiflächen bereitzustellen. Das hessische Ziel, ein Prozent der Landesfläche für Photovoltaik zu nutzen, gilt landesweit und schließt Dachanlagen ein. Auf großen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen schreibt das Hessische Energiegesetz Solaranlagen beim Bau ohnehin schon vor.

Solaranlagen auf Freiflächen stehen 20 bis 30 Jahre. Fällt ein Betreiber aus oder wird eine Anlage nach Ende der Förderung nicht weiterbetrieben, drohen Kosten für die Allgemeinheit. Dieses Risiko wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht aufbürden.

Eingereicht von: Alexander Martens (Stv. Fraktionsvorsitzender)

PDF-Version

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